Unternehmen, die über die a-Verschmelzung Arbeitnehmer beschäftigen, können verpflichtet werden, eine Vorsorgeeinrichtung zu unterhalten, die den Arbeitnehmern eine Altersrente nach dem Gesetz über die betriebliche Altersversorgung garantiert.
Wer muss ein Rentensystem einrichten?
Das Gesetz über die obligatorische berufliche Vorsorge gilt für Unternehmen, die mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
a) Mindestens zwei Personen im Unternehmen haben Arbeitszeiten und Gehälter, die 75 Prozent oder mehr eines Vollzeitäquivalents entsprechen
b) mindestens eine Person ohne Beteiligung am Unternehmen hat eine Arbeitszeit und ein Gehalt, die 75 Prozent oder mehr eines Vollzeitäquivalents entsprechen
c) Personen im Unternehmen, deren Arbeitszeit und Entlohnung jeweils 20 Prozent oder mehr eines Vollzeitäquivalents entsprechen und zusammen eine Arbeit verrichten, die mindestens zwei Vollzeitäquivalenten entspricht.
Melden Sie Informationen über die Altersversorgungsregelung über die a-Meldung
Arbeitgeber müssen angeben, mit welchem Träger der Altersvorsorge sie einen Vertrag abgeschlossen haben. Neben den steuerpflichtigen Rentenbeiträgen und Prämien ist die Organisationsnummer des Rentenversicherungsträgers monatlich über die a-Meldung zu melden.