Wenn Sie innerhalb Norwegens umziehen, müssen Sie eine Änderungsmitteilung an das Nationale Bürgerregister senden. Eine Adressänderung können Sie bereits 31 Tage vor dem Umzug mitteilen, spätestens jedoch 8 Tage nach dem Umzug.
Wenn Sie in ein nicht-nordisches Land ziehen, müssen Sie dem Bevölkerungsregister mitteilen, dass Sie umziehen, falls Sie beabsichtigen, mindestens sechs Monate im Ausland zu bleiben. Sie werden automatisch als Auswanderer aus Norwegen registriert, wenn die Benachrichtigung im Umzugsland akzeptiert wird.
Sie melden keinen Umzug aus Norwegen, wenn;
Sie haben bereits einen Umzug in ein anderes Land angemeldet
Sie haben eine D-Nummer (als Ausländer)
Bei Tecla haben wir Erfahrung mit diesem Prozess und können Ihnen dabei helfen, sich durch diesen Prozess zu navigieren.
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