S1 bestätigt, dass Sie das Recht haben, in Ihrem Wohnsitzland die erforderlichen Gesundheitsleistungen (die vom öffentlichen Gesundheitssystem abgedeckt werden) in Anspruch zu nehmen.
Wenn Sie in Norwegen arbeiten und in einem anderen EU-/EWR-Land oder der Schweiz leben, haben Sie in der Regel Anspruch auf Krankenversicherung sowohl in Norwegen als auch in Ihrem Wohnsitzland.
Wenn Sie als Rentner in ein EU-/EWR-Land oder in die Schweiz gezogen sind, haben Sie normalerweise Anspruch auf Gesundheitsleistungen in Ihrem Wohnsitzland
Als entsandter Arbeitnehmer in einem anderen EU-/EWR-Land oder in der Schweiz haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Krankenversicherung in Ihrem Beschäftigungsland
Familienangehörige, die Sie unterstützen und die in einem anderen EU-/EWR-Land (oder in der Schweiz) als Sie leben, haben ebenfalls Anspruch auf Kostenübernahme für Gesundheitsleistungen
Um Ihre Rechte zu dokumentieren, müssen Sie die Bescheinigung S1 (früheres Formular E106) mitnehmen, die Sie von Helfo erhalten. Diese Bescheinigung müssen Sie bei der nationalen Versicherungsbehörde des Landes, in dem Sie leben, einreichen.
Das Zertifikat ist erst gültig, wenn Helfo eine Rückmeldung von den Sozialversicherungsbehörden in Ihrem Wohnsitzland erhalten hat.
Bei Tecla haben wir Erfahrung mit diesem Prozess und können Ihnen dabei helfen, sich durch diesen Prozess zu navigieren.
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