Bevor Sie Rentenleistungen beantragen, müssen Sie mindestens 5 Jahre lang Mitglied des Sozialversicherungssystems gewesen sein. Wenn Sie EWR-Bürger sind, müssen Sie aktiv arbeiten und seit mindestens 1 Jahr Mitglied der Sozialversicherung sein, Pensionsansprüche in anderen EWR-Ländern können auf diese Bewertung angerechnet werden.
Welche Ansprüche habe ich und wie kann ich sie geltend machen?
Volle Grundrente – Um eine volle Grundrente zu erhalten, müssen Sie 40 Jahre Mitglied des Sozialversicherungssystems gewesen sein. Wenn Sie weniger als 40 Jahre Mitglied der Volksversicherung waren, wird die Rente entsprechend gekürzt.
Mindestrente – Um die volle Mindestrente zu erhalten, müssen Sie 40 Jahre lang Mitglied des Sozialversicherungssystems gewesen sein. Wenn Sie weniger als 40 Jahre Mitglied der Volksversicherung waren, wird die Rente entsprechend gekürzt.
Zusatzrente – Um eine Zusatzrente zu erhalten, müssen Sie mindestens 3 Kalenderjahre Rentenpunkte in Norwegen haben. Um eine Zusatzrente zu erhalten, müssen Sie mindestens 40 Jahre in Norwegen gearbeitet haben. Wenn Sie weniger als 40 Jahre in Norwegen gearbeitet haben, wird die Rente entsprechend gekürzt. Ihr Einkommen muss über dem Grundbetrag liegen, um als rentenfähig eingestuft zu werden.
Bei Tecla haben wir Erfahrung mit diesem Prozess und können Ihnen dabei helfen, sich durch diesen Prozess zu navigieren.
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